Bewerbung für Soldaten
Soldaten aller Teilstreitkräfte können sich jederzeit für die Ausbildung zum Kampfschwimmer melden.
Dazu sind folgende Unterlagen komplett der Stammdienststelle der Bundeswehr vorzulegen.
- Antrag der Soldaten auf Zulassung zur Kampfschwimmerausbildung
- Antrag auf Dienstzeitverlängerung
- BA 90/5 TUKV TA 3-Voruntersuchung
- Aussagekräftige Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten
Ablauf der Eignungsfeststellung
Nach Eingang der Unterlagen prüft die Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw) ob die Bewerber für die Ausbildung zum Kampfschwimmer zugelassen werden können. Bei positiver Entscheidung überprüft der Verband der SEK M in Eckernförde die körperliche Leistungsfähigkeit. Bei nachgewiesener Eignung und Antrag auf Bootsmannausbildung wird die Bootsmanneignung vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung Marine (ZNwG M) in Wilhelmshaven überprüft.
Nun folgt die Taucher, - Uboot und Kampfschwimmer - Verwendungsfähigkeits- Untersuchung (TUKV) in Kiel/ Kronshagen beim Schifffahrtsmedizinischen Institut der Marine. Bei positivem Ergebnis werden die Bewerber durch die SDBw in einem der folgenden Kampfschwimmerlehrgänge eingesteuert.
Bei negativen Untersuchungsergebnissen legt die SDBw die weitere Vorgehensweise fest.
