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Verwendungsgruppe 34 - Kampfschwimmer

Kampfschwimmer landen am StrandLupe
Kampfschwimmer landen am Strand von Eckernförde (Quelle: © 2005 Bundeswehr / Matthias Dörendahl)

Was

Kampfschwimmer sind hoch spezialisierte, hervorragend ausgebildete Soldaten, die äußerst motiviert und körperlich außergewöhnlich belastbar sind.

Von Soldaten der Verwendungsgruppe 34 werden Leistungswille, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, geistige Flexibilität und Bescheidenheit gefordert.

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Eingangsberufe

Die Einstellung erfolgt entsprechend dem Wunsch des Bewerbers in eine beliebige Verwendungsreihe unter Berücksichtigung der zivilberuflichen Ausbildung (auch Schüler sind geeignet), der Eignung und dem Bedarf.

Beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung müssen die künftigen Soldaten auf Zeit in einer körperlichen Eignungsfeststellung nachweisen, dass sie folgende sportliche Mindestleistungen erbringen:

  • 5000-Meter-Lauf in höchstens 23:00 Minuten;
  • 1000-Meter-Schwimmen in höchstens 24:00 Minuten;
  • mindestens 45 Sekunden Zeittauchen;
  • mindestens 25 Meter Streckentauchen;
  • mindestens 6 Klimmzüge im Ristgriff;
  • mindestens 10 Wiederholungen Bankdrücken mit 70 Prozent des eigenen Körpergewichts;
  • erfüllter Physical Fitness Test.

Vor der Einplanung in die Verwendungsgruppe 34 muss die zweitägige Untersuchung auf Taucherverwendungsfähigkeit mit Sauerstofftoleranztest beim Schiffahrtmedizinischen Institut der Marine in Kiel erfolgen.

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Tätigkeiten

Hauptaufgaben der Kampfschwimmer sind:

  • Beherrschen der kampfschwimmerspezifischen Einsatzwaffen, des Einsatztauchgerätes und der vertikalen Verbringungsmittel;
  • Einsatzbezogenes Bedienen der kampfschwimmereigenen Transportmittel und kampfschwimmerspezifischen Fernmeldegeräte;
  • Durchführen von kampfschwimmerspezifischen Land-, Tauch- und Fallschirmsprungeinsätzen;
  • Führen einer operativ abgesetzten Kampfschwimmerrotte;
  • Unterstützen bei Koordinierungsaufgaben auf taktischer Ebene;
  • Pflege und Wartung der persönlichen Einsatzausrüstung;
  • Planen, Leiten und Überwachen von Einsätzen einer Kampfschwimmergruppe;
  • Durchführen und Mitwirken bei der Erarbeitung der fachbezogenen Aus- und Weiterbildung; Mitarbeiten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von speziellen Operationen;
  • Mitarbeiten bei bi- und multinationalen Manövern;
  • Mitwirken bei der Erarbeitung und Verfeinerung von kampfschwimmerspezifischen Einsatzgrundsätzen und Einsatzverfahren.

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Weitere zivilberufliche Qualifikationsmöglichkeiten/ Befähigungsnachweise

Im Verlauf der Kampfschwimmerausbildung erlangt der Kampfschwimmerschüler eine Reihe von Qualifikationen, die in zivile Befähigungsnachweise umgeschrieben werden können. Es handelt sich hierbei beispielsweise um

  • Tauchscheine;
  • den amtlichen Sportbootführerschein See;
  • Fahrerlaubnis der Klassen B, C und E;
  • Fallschirmspringerlizenz;
  • bei Sportvereinszugehörigkeit: Trainer C-Lizenz und Lehrschein Rettungsschwimmen.

Durch eine Spezialisierung bei den spezialisierten Einsatzkräften Marine (SEK M) kann, bei entsprechendem Bedarf und nach Eignung, die ebenfalls zivil anerkannte Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter durchgeführt werden.

Im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung wird über SAZ 12 Truppendienst VR:24, 27 und 76 angeboten. Die Marine bietet den Soldaten in der Verwendungsgruppe 34 zudem die Möglichkeit, im Rahmen von zusätzlichen Lehrgängen

  • Lichtbogen-Handschweiß-Grundlagen (2 Wochen),
  • Schiffstaucher (12 Wochen),
  • Ergänzungslehrgang "geprüfter Taucher" (2 Wochen)

Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, um die Prüfung zur staatlich geprüften Taucherin oder zum staatlich geprüften Taucher abzulegen.

Voraussetzung hierfür sind der Schwimmtaucherlehrgang, der Nachweis von mindestens 200 Tauchstunden, ein anerkannter Ausbildungsberuf (zum Beispiel Bauschlosser, Zimmerer, Wasserbauer, Matrose sowie alle elektrotechnischen Berufe) oder - bei fehlendem Berufsabschluss - eine Gesamtdienstzeit von 6 bis 8 Jahren.

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Ausbildungsablauf

Ausbildung zum Kampfschwimmerbootsmann

Lehrgang

Dauer

Allgemeine militärische Grundausbildung

12 Wochen

Bootsmannlehrgang

16 Wochen

Schwimmtaucherlehrgang

8 Wochen

Auswahllehrgang Kampfschwimmer/Minentaucher

6 Wochen

Kampfschwimmervorausbildung

5 Wochen

Kampfschwimmereinsatzausbildung

14 Wochen

Sprenghelfer mit Tauchereinsatz

2 Wochen

Kraftbootführerschein

3 Wochen

Kampfschwimmertaktikausbildung

9 Wochen

Einzelkämpfervorausbildung

2 Wochen

Einzelkämpferlehrgang Teil 1

4 Wochen

Fallschirmlehrgang automatisch

3 Wochen

Kraftfahrausbildung

6 Wochen

Fallschirmspringerlehrgang

5 Wochen

Englisch SLP 1110

12 Wochen

Sonderlehrgänge (Überlebenslehrgang, Sanitätslehrgang)

7 Wochen

Kampfschwimmereinsatzleiterausbildung

8 Wochen

Sprengleiterlehrgang mit Tauchereinsatz

4 Wochen

Kampfschwimmerkampftruppführerlehrgang in vier Teilen

12 Wochen

Gesamtzeit

138 Wochen

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Weitere Ausbildungsmöglichkeiten

Es besteht auch die Möglichkeit, Kampfschwimmeroffizier zu werden. Dazu muss die entsprechende Offizierlaufbahn durchlaufen. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann man sich für die Kampfschwimmertätigkeit bewerben und die Kampfschwimmerausbildung beginnen, aber nur nach einer positiv verlaufenden Eignungsfeststellung. Diese verläuft analog zur Ausbildung der Kampfschwimmerbootsleute.

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Bilder


Stand vom: 22.09.2008 | Autor:

http://www.marine.de/portal/a/marine/karriere/faktenun/verwendu/kampfsch