Verwendungsgruppe 34 - Kampfschwimmer
Was
Kampfschwimmer sind hoch spezialisierte, hervorragend ausgebildete Soldaten, die äußerst motiviert und körperlich außergewöhnlich belastbar sind.
Von Soldaten der Verwendungsgruppe 34 werden Leistungswille, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, geistige Flexibilität und Bescheidenheit gefordert.
Eingangsberufe
Die Einstellung erfolgt entsprechend dem Wunsch des Bewerbers in eine beliebige Verwendungsreihe unter Berücksichtigung der zivilberuflichen Ausbildung (auch Schüler sind geeignet), der Eignung und dem Bedarf.
Beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung müssen die künftigen Soldaten auf Zeit in einer körperlichen Eignungsfeststellung nachweisen, dass sie folgende sportliche Mindestleistungen erbringen:
- 5000-Meter-Lauf in höchstens 23:00 Minuten;
- 1000-Meter-Schwimmen in höchstens 24:00 Minuten;
- mindestens 45 Sekunden Zeittauchen;
- mindestens 25 Meter Streckentauchen;
- mindestens 6 Klimmzüge im Ristgriff;
- mindestens 10 Wiederholungen Bankdrücken mit 70 Prozent des eigenen Körpergewichts;
- erfüllter Physical Fitness Test.
Vor der Einplanung in die Verwendungsgruppe 34 muss die zweitägige Untersuchung auf Taucherverwendungsfähigkeit mit Sauerstofftoleranztest beim Schiffahrtmedizinischen Institut der Marine in Kiel erfolgen.
Tätigkeiten
Hauptaufgaben der Kampfschwimmer sind:
- Beherrschen der kampfschwimmerspezifischen Einsatzwaffen, des Einsatztauchgerätes und der vertikalen Verbringungsmittel;
- Einsatzbezogenes Bedienen der kampfschwimmereigenen Transportmittel und kampfschwimmerspezifischen Fernmeldegeräte;
- Durchführen von kampfschwimmerspezifischen Land-, Tauch- und Fallschirmsprungeinsätzen;
- Führen einer operativ abgesetzten Kampfschwimmerrotte;
- Unterstützen bei Koordinierungsaufgaben auf taktischer Ebene;
- Pflege und Wartung der persönlichen Einsatzausrüstung;
- Planen, Leiten und Überwachen von Einsätzen einer Kampfschwimmergruppe;
- Durchführen und Mitwirken bei der Erarbeitung der fachbezogenen Aus- und Weiterbildung; Mitarbeiten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von speziellen Operationen;
- Mitarbeiten bei bi- und multinationalen Manövern;
- Mitwirken bei der Erarbeitung und Verfeinerung von kampfschwimmerspezifischen Einsatzgrundsätzen und Einsatzverfahren.
Weitere zivilberufliche Qualifikationsmöglichkeiten/ Befähigungsnachweise
Im Verlauf der Kampfschwimmerausbildung erlangt der Kampfschwimmerschüler eine Reihe von Qualifikationen, die in zivile Befähigungsnachweise umgeschrieben werden können. Es handelt sich hierbei beispielsweise um
- Tauchscheine;
- den amtlichen Sportbootführerschein See;
- Fahrerlaubnis der Klassen B, C und E;
- Fallschirmspringerlizenz;
- bei Sportvereinszugehörigkeit: Trainer C-Lizenz und Lehrschein Rettungsschwimmen.
Durch eine Spezialisierung bei den spezialisierten Einsatzkräften Marine (SEK M) kann, bei entsprechendem Bedarf und nach Eignung, die ebenfalls zivil anerkannte Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter durchgeführt werden.
Im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung wird über SAZ 12 Truppendienst VR:24, 27 und 76 angeboten. Die Marine bietet den Soldaten in der Verwendungsgruppe 34 zudem die Möglichkeit, im Rahmen von zusätzlichen Lehrgängen
- Lichtbogen-Handschweiß-Grundlagen (2 Wochen),
- Schiffstaucher (12 Wochen),
- Ergänzungslehrgang "geprüfter Taucher" (2 Wochen)
Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, um die Prüfung zur staatlich geprüften Taucherin oder zum staatlich geprüften Taucher abzulegen.
Voraussetzung hierfür sind der Schwimmtaucherlehrgang, der Nachweis von mindestens 200 Tauchstunden, ein anerkannter Ausbildungsberuf (zum Beispiel Bauschlosser, Zimmerer, Wasserbauer, Matrose sowie alle elektrotechnischen Berufe) oder - bei fehlendem Berufsabschluss - eine Gesamtdienstzeit von 6 bis 8 Jahren.
Ausbildungsablauf
Lehrgang | Dauer |
|---|---|
Allgemeine militärische Grundausbildung | 12 Wochen |
Bootsmannlehrgang | 16 Wochen |
Schwimmtaucherlehrgang | 8 Wochen |
Auswahllehrgang Kampfschwimmer/Minentaucher | 6 Wochen |
Kampfschwimmervorausbildung | 5 Wochen |
Kampfschwimmereinsatzausbildung | 14 Wochen |
Sprenghelfer mit Tauchereinsatz | 2 Wochen |
Kraftbootführerschein | 3 Wochen |
Kampfschwimmertaktikausbildung | 9 Wochen |
Einzelkämpfervorausbildung | 2 Wochen |
Einzelkämpferlehrgang Teil 1 | 4 Wochen |
Fallschirmlehrgang automatisch | 3 Wochen |
Kraftfahrausbildung | 6 Wochen |
Fallschirmspringerlehrgang | 5 Wochen |
Englisch SLP 1110 | 12 Wochen |
Sonderlehrgänge (Überlebenslehrgang, Sanitätslehrgang) | 7 Wochen |
Kampfschwimmereinsatzleiterausbildung | 8 Wochen |
Sprengleiterlehrgang mit Tauchereinsatz | 4 Wochen |
Kampfschwimmerkampftruppführerlehrgang in vier Teilen | 12 Wochen |
Gesamtzeit | 138 Wochen |
Weitere Ausbildungsmöglichkeiten
Es besteht auch die Möglichkeit, Kampfschwimmeroffizier zu werden. Dazu muss die entsprechende Offizierlaufbahn durchlaufen. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann man sich für die Kampfschwimmertätigkeit bewerben und die Kampfschwimmerausbildung beginnen, aber nur nach einer positiv verlaufenden Eignungsfeststellung. Diese verläuft analog zur Ausbildung der Kampfschwimmerbootsleute.Bilder
Kampfschwimmer bei Anlandeübung (Quelle: Bildstelle Marineamt)
Größere Abbildung anzeigenKampfschwimmeranwärter bei der Tauchausbildung (Quelle: Presse- und Informationszentrum Marine)
Größere Abbildung anzeigenKampfschwimmer in Stellung an Land (Quelle: © 2007 Bundeswehr / PIZ Marine)
Größere Abbildung anzeigenVerbringen der Kampfschwimmer von Land (Quelle: © 2007 Bundeswehr / PIZ Marine )
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